Chirurgische Praxis Dr. Welk und Dr. Bultmann

Fingergelenksarthrosen

Definition

Eine Arthrose ist ein Gelenkverschleiß, die wie an anderen Gelenken des Körpers (z.B. Hüftgelenk) auch an den Fingergelenken in Erscheinung treten kann. Sie tritt beim älteren Menschen oft an vielen Stellen im Körper auf. Meist handelt es sich um einen natürlichen Verschleiß; es werden auch anlagebedingte oder hormonelle Faktoren diskutiert, da Frauen jenseits der Wechseljahre häufiger betroffen sind.

Entstehung

Neben o.g. Ursachen tritt die Arthrose auch manchmal als Folge einer Verletzung oder einer Infektion auf. An den Fingern sind hauptsächlich die Fingerendgelenke (Heberdenarthrose) bzw. die Mittelgelenke (Bouchardarthrose) betroffen. Nach Unfällen kann es auch zum frühzeitigen Verschleiß des Grundgelenkes kommen.

Symptomatik

Als Folge einer Arthrose kommt es zu Schmerzen im Bereich der Gelenke in Ruhe und bei Belastung sowie zu Schwellneigung. Am betroffenen Gelenk bilden sich knöcherne Ausziehungen, die außen als Knoten sindbar sind. Streckseitig über dem Endgelenk können sich Mukoidzysten bilden als Ausdruck der Arthrose, die durch den Druck auch Eindellungen im Nagel verursachen können. Mit der Zeit kommt es zur zunehmenden Funktionseinschränkung; gelegentlich kommt es auch zu einer Achsabweichung. Lange Zeit sind die Schmerzen wenig störend, nehmen mit zunehmendem Verschleiß jedoch zu, so dass Schmerzmedikamente keine Linderung mehr bringen. Eine Besserung durch Schonung oder Ruhigstellung ist auf Dauer nicht erfolgversprechend.

Diagnostik

Die Diagnose erfolgt durch klinische Untersuchung und Röntgenuntersuchung.



Behandlung

Ziel der nicht-operativen Behandlung ist es, die Gelenke möglichst lange beweglich und schmerzarm zu halten. Dies kann durch eine Entlastung der entsprechenden Gelenke von belastenden Tätigkeiten bei gleichzeitigen Bewegungsübungen, z.B. im lauwarmen Wasserbad, erreicht werden. Die Gabe von Medikamenten (nicht-steroidale Antiphlogistika) und Anlage von Salbenverbänden wirkt unterstützend. Eine vorübergehende Besserung kann durch eine Kortisoninjektion in das Gelenk erreicht werden. Eine weitere Möglichkeit, die jedoch von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen wird, ist die Einspritzung von Hyaluronsäure in das Gelenk (siehe auch unter IGeL-Leistungen).


Bei der Operation gibt es zwei Möglichkeiten des Vorgehens:


  1. Die Versteifung des betroffenen Gelenkes in einer guten Gebrauchsstellung. Dabei wird das zerstörte Gelenk entfernt und die benachbarten Knochen durch Drähte oder eine Schraube in achsgerechter Stellung fixiert. Nach einer ca. einstündigen Operation wird der Finger für drei bis sechs Wochen ruhiggestellt bis der Knochen verheilt ist. Diese Operation kann ambulant durchgeführt werden. Nach knöcherner Durchbauung ist der Finger schmerzfrei wieder kräftig einsetzbar. Diese Operation kommt hauptsächlich für das Endgelenk in Betracht.



  2. Die Versorgung mittels einer Prothese (Kunstgelenk). Dieses Vorgehen ist nur am Fingergrund- und -mittelgelenk möglich. Dafür muss allerdings als Vorbedingung die Gelenkführung durch die Bänder intakt sein. Hierbei werden in einer ca. einstündigen Operation die abgenutzten Gelenkflächen entfernt und durch eine künstliche Prothese ersetzt. Nach der Operation ist eine intensive Behandlung mit Schienen unter Anleitung von Krankengymnasten erforderlich, die die Be­weg­lich­keit des Gelenkes nach und nach wieder freigeben. Diese Nachbehandlung dauert etwa sechs bis acht Wochen. Eine völlig freie Beweglichkeit des Gelenks, wie bei einem gesunden Gelenk, wird hiermit nicht erreicht, jedoch Schmerzlinderung.


Ergebnisse

Bei der beiden Operationen ist ein ästhetisch gutes Resultat bei erhaltener Funktion zu erwarten.

Mögliche Komplikationen

In Ausnahmefällen bleibt die knöcherne Ausheilung nach einer Versteifung aus, so dass die Operation wiederholt werden muss. Bei einer Prothese kann es zu einer bleibenden Bewegungseinschränkung in dem entsprechenden Fingergelenk kommen oder es ist beim Bewegen ein Quietschen zu hören. Nach Jahren kann sich die Prothese lockern, was bei Schmerzen eine erneute Operation erforderlich macht. Wundheilungsstörungen, Nachblutungen oder Verletzung anderer Strukturen sind selten. Die Drahtschleife bzw. die Schraube kann belassen werden, wenn sie nicht stört.



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